Arbeitsmedizin ist ein Pflichtfach in der medizinischen Ausbildung (ärztliche Approbationsordnung). Die Studierenden werden u.a. bezüglich der Vorbeugung arbeitsbedingter Einflüsse auf die Gesundheit und dem Erkennen und der Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen unterrichtet.
Daneben werden von den Lehrenden des Instituts noch weitere Gebiete der curricularen und extracurricularen Lehre unterrichtet.
Sie können bei uns ein PJ-Tertial als Wahlfach ableisten.